Antragstellung im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand ab sofort wieder möglich

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Ab sofort können Anträge für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Grundlage der neuen Richtlinie (gültig seit 1. Januar 2025) eingereicht werden.

Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung, die aktualisierten und ab sofort gültigen Antragsformulare sowie die Voraussetzungen finden Sie hier: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - Start der Antragstellung zur ZIM-Richtlinie 2025

Die Bewilligung von Zuwendungen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Einschränkungen können sich aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung gemäß Artikel 111 des Grundgesetzes ergeben, solange das Haushaltsgesetz 2025 noch nicht verabschiedet ist. Die Antragstellung ist davon jedoch unabhängig und jederzeit möglich.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist das größte Programm zur Förderung des innovativen Mittelstands. Als vom BMWK beauftragter Projektträger für FuE-Kooperationsprojekte und ZIM International beraten wir Sie gern zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt und zur Realisierung Ihrer innovativen Ideen.