3 starke Jahre für die Innovationskraft von Unternehmen: Bescheinigungsstelle Forschungszulage feiert Geburtstag

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Seit ihrem Start vor drei Jahren hat die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) mehr als 15.000 Bescheinigungen ausgestellt. Und auch weiterhin können Unternehmen Anträge auf die Erteilung einer Bescheinigung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben einreichen. Das besondere an dem Antragsverfahren: es ist vollständig digital.

Bereits viele Meilensteine nach kurzer Zeit: Zahlen und Fakten zur BSFZ

Mehr als 13.000 Unternehmen haben sich seit dem Start der BSFZ am 16. September 2020 registriert, um von den steuerlichen Vorteilen für Forschung und Entwicklung zu profitieren. Es wurden mehr als 15.000 Bescheinigungen ausgestellt. Antragstellende sind zu einem großen Anteil Unternehmen, die bisher wenig Erfahrung mit Forschungsförderung gesammelt haben. Besonders bemerkenswert ist mit 84 % der hohe Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). 

Mit dem in diesem Jahr eingeführten BSFZ-Siegel können Unternehmen darüber hinaus ihre Innovationskraft auch nach außen darstellen. Das Siegel ist ein klares Zeichen für ihr Engagement in Forschung und Entwicklung. 

Antragsverfahren: digital und intuitiv 

Die BSFZ setzt auf ein schlankes, vollständig digitales und benutzerfreundliches Antragsverfahren. Dieses wird kontinuierlich optimiert, um den Unternehmen den Zugang zur Forschungszulage so einfach wie möglich zu gestalten. Die Intention dahinter ist klar: Unternehmen zu motivieren, verstärkt in Forschung und Entwicklung zu investieren.  

„Die BSFZ hat in den letzten drei Jahren Großes erreicht und wird weiterhin den Weg für mehr Forschung und Entwicklung in Deutschland ebnen. Wir sind stolz darauf, die Erfolgsgeschichte der BSFZ zu feiern und freuen uns darauf, auch in Zukunft Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Innovationskraft zu stärken“, betont Dr. Andreas Hoffknecht, Leiter der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.

Forschungszulagengesetz: Förderlücken werden geschlossen

Mit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes (FZulG) im Januar 2020 wurde eine entscheidende Lücke in der Förderlandschaft geschlossen. Anders als viele andere Förderprogramme, die spezifische Themen, Branchen oder Unternehmensgrößen ansprechen, ist die Forschungszulage breit angelegt: Sie steht allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen zur Verfügung, unabhängig von ihrer Größe, Rechtsform oder Branche. Damit wird die Innovationskraft in Deutschland gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes gefördert. 

Über die BSFZ

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft unter der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Anträge von Unternehmen auf eine Bescheinigung Forschungszulage. Die BSFZ wird von einem Konsortium erfahrener Projektträger betrieben: VDI Technologiezentrum GmbH, AiF Projekt GmbH und DLR Projektträger. 

Über die Rolle der AiF Projekt GmbH

Die AiF Projekt GmbH betreibt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage seit September 2020 in einem Konsortium gemeinsam mit dem VDI Technologiezentrum und dem DLR Projektträger. Die Fach- und Rechtsaufsicht der BSFZ obliegt dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf dieser Unterseite oder auf der Website der BSFZ: 

www.bescheinigung-forschungszulage.de.