Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) wurde 2019 gegründet, um disruptive Innovationen – also bahnbrechende Ideen, die den Markt grundlegend verändern könnten – voranzubringen. Die Bundesregierung möchte nun mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für die SPRIND erweitern, um vielversprechenden Forschungsergebnissen den Weg zu ebnen und Deutschlands Stellung innerhalb der Gruppe der weltweiten Innovationsführer zu behaupten und auszubauen. Es ist geplant, die Agentur zukünftig unabhängiger und freier darüber entscheiden zu lassen, wie und welche Ideen sie fördert, damit Förderentscheidungen spürbar beschleunigt und vereinfacht werden.
Da die erkannten Hemmnisse allerdings für das gesamte Innovationssystem in Deutschland und damit für alle seine Akteure gelten, sollte ein solcher Befreiungsschlag nicht nur für SPRIND sondern auch für die Projektträger gelten. Sie sind maßgeblich an der Administration und Begleitung von Forschung und Entwicklung sowie der Förderung von Innovationen beteiligt.
Wie könnte also eine Ausweitung des Freiheitsgesetzes auf die gesamte Projektförderung dem Innovationstandort Deutschland den nötigen Schwung geben, um wieder die Weltspitze zu erreichen?
Impuls und Diskussionsgrundlage dazu liefert ein gemeinsames Positionspapier der Projektträger:
"Administrative Fesseln der Innovationsförderung abstreifen: SPRIND-Freiheitsgesetz breiter Denken"
Als Teil des Netzwerks der Projektträger beteiligte sich die AiF Projekt GmbH an dem Positionspapier und setzt sich für eine Weiterentwicklung der Innovationsförderung in Deutschland ein.